Liebe Gäste, seit Sonntag, 3. April 2022, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments keine Corona-Beschränkungen mehr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments oder wenn Sie unseren Abholservice in Anspruch nehmen.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
Thailändische Küche genießen
(Restaurant mit Abholservice)
- Mittags: 11.30-14.30 Uhr (Dienstag – Freitag & Sonntag)
- Abends: 17.30-21.30 Uhr (Dienstag – Sonntag)
- Montag: Ruhetag (außer Feiertags)
Übernachten beim Europa-Park Rust
- Es erwarten Sie drei Ferienwohnungen für 5, 7 und 8 Personen sowie zwei Gästezimmer für 2 und 3 Personen.
19. März 2022
Liebe Gäste, seit Samstag, 19. März 2022, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Im Allgemeinen gilt…
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Maskenpflicht gilt, ab einem Alter von 6 Jahren, wenn Sie sich im Restaurant nicht an Ihrem Platz oder in den Apartments nicht auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)) Ab einem Alter von 18 Jahren muß man eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Es ist nicht mehr notwendig, dass wir Ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten erfassen.
Als gegen das Coronavirus geimpft gelten Personen mit einer vollständingen Einfach- oder Zweifachimpfung, die älter als 14 Tage ist, sowie Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Als vom Coronavirus genesen gelten Personen, deren Infektion nachweislich mindestens 28 Tage bis maximal 3 Monate zurückliegt.
Testmöglichkeiten für kostenlose Bürgertests bzw. Antigen-Schnelltests gibt es nebenan! (Hirschen-Parkplatz; vorherige Terminvereibnarung notwendig)
Für das Restaurant gilt…
3G = geimpft, genesen, getestet
Der Zutritt zum Innen- und Außenbereich des Restaurants ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Nicht geimpfte oder genesene Personen erhalten Zutritt, wenn sie mit einem korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweislich negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Von der Testpflicht bereit sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre. (Altersnachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. (Altersnachweis erforderlich)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis erforderlich; WICHTIG! Während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt weiterhin, dass sich nur 1 Haushalt mit maximal 10 weiteren, nicht geimpften/ genesenen Personen bei uns treffen darf (Kinder/ Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre, Personen bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist sowie Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.).
Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Für die Apartments gilt…
3G = geimpft, genesen, getestet
Der Zutritt zu den Apartments ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Nicht geimpfte oder genesene Personen erhalten Zutritt, wenn sie mit einem korrekt durchgeführten und zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweislich negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Bei einem längeren Aufenthalt in den Apartments ist es notwendig, den Test nach 3 Tagen zu erneuern. Von der Testpflicht bereit sind folgende Personengruppen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre. (Altersnachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. (Altersnachweis erforderlich)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis erforderlich; WICHTIG! Während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt weiterhin, dass nur 1 Haushalt mit maximal 10 weiteren, nicht geimpften/ genesenen Personen bei uns wohnen darf (Kinder/ Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre, Personen bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist sowie Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.).
Trotz all dieser Einschränkungen…
… freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments oder wenn Sie unseren Abholservice in Anspruch nehmen.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
8. Februar 2022
Liebe Gäste, seit Mittwoch, 9. Februar 2022, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Im Allgemeinen gilt…
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Maskenpflicht gilt, ab einem Alter von 6 Jahren, wenn Sie sich im Restaurant nicht an Ihrem Platz oder in den Apartments nicht auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)) Ab einem Alter von 18 Jahren muß man eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Es ist nicht mehr notwendig, dass wir Ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten erfassen.
Als gegen das Coronavirus geimpft gelten Personen mit einer vollständingen Einfach- oder Zweifachimpfung, die älter als 14 Tage ist, sowie Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Als vom Coronavirus genesen gelten Personen, deren Infektion nachweislich mindestens 28 Tage bis maximal 3 Monate zurückliegt.
Testmöglichkeiten für kostenlose Bürgertests bzw. Antigen-Schnelltests gibt es nebenan! (Hirschen-Parkplatz; vorherige Terminvereibnarung notwendig)
Für das Restaurant gilt… 2G
Der Zutritt zum Innen- und Außenbereich ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre. (Altersnachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. (Altersnachweis erforderlich)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis erforderlich; WICHTIG! Während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
Ein negativer Antigen-Schnelltest ist für folgende Ausnahmegruppen erforderlich:
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Für die Apartments gilt… 2G
Der Zutritt zu den Apartments ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre. (Altersnachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. (Altersnachweis erforderlich)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis erforderlich; WICHTIG! Während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
Ein negativer Antigen-Schnelltest ist für folgende Ausnahmegruppen erforderlich: (Test ist alle drei Tage zu erneuern)
- Geschäftlich und dienstlich Reisende.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Trotz all dieser Einschränkungen freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments oder wenn Sie unseren Abholservice in Anspruch nehmen.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
12. Januar 2022
Liebe Gäste, seit Mittwoch, 12. Januar 2022, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Im Allgemeinen gilt…
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Als gegen das Coronavirus geimpft gelten Personen mit einer vollständingen Einfach- oder Zweifachimpfung, die älter als 14 Tage ist, sowie Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Als vom Coronavirus genesen gelten Personen, deren Infektion nachweislich mindestens 28 Tage bis maximal 3 Monate zurückliegt.
Maskenpflicht gilt, ab einem Alter von 6 Jahren, wenn Sie sich im Restaurant nicht an Ihrem Platz oder in den Apartments nicht auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)) Ab einem Alter von 18 Jahren muß man eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Testmöglichkeiten für kostenlose Bürgertests bzw. Antigen-Schnelltests gibt es nebenan! (Hirschen-Parkplatz; vorherige Terminvereibnarung notwendig)
Für das Restaurant gilt… 2G+
Der Zutritt zum Innen- und Außenbereich ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Diese Personen benötigen zusätzlich einen tagesaktuellen, max. 24 Std. alten negativen Antigen-Schnelltest. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
- Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt mindestens 14 Tage und maximal 3 Monate zurück).
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt weiterhin, dass sich nur 1 Haushalt mit maximal 10 weiteren, nicht geimpften/ genesenen Personen bei uns treffen darf (Kinder/ Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre, Personen bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist sowie Personen, für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.).
Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Für die Apartments gilt…2G
Der Zutritt zu den Apartments ist nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre. (Altersnachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. (Altersnachweis erforderlich)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre. (Schülerausweis erforderlich; WICHTIG! Während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich)
Ein negativer Antigen-Schnelltest ist für folgende Ausnahmegruppen erforderlich: (Test ist alle drei Tage zu erneuern)
- Geschäftlich und dienstlich Reisende.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Trotz all dieser Einschränkungen freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments oder wenn Sie unseren Abhol- und Lieferservice in Anspruch nehmen.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
17. November 2021
Liebe Gäste, seit Mittwoch, 17. November 2021, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Im Allgemeinen gilt…
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Für das Restaurant gilt…
Mit Ausnahmen (s.u.), ist der Zutritt zum Innenbereich nur Personen gestattet, die nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten (s.u.). Für den Außenbereich, unsere Terrasse, benötigen Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, einen max. 48 Std. alten PCR-Testnachweis. (Ausnahmen s.u.; Nächstgelegene Testmöglichkeiten in Rust & Herbolzheim)
Außerdem gilt im Innenbereich, ab einem Alter von 6 Jahren, Maskenpflicht, wenn Sie sich nicht an Ihrem Platz befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig))
Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Für die Apartments gilt…
Personen, die nicht nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten (s.u.), ist der Zutritt nur nach Vorlage eines max. 48 Std. alten PCR-Testnachweises gestattet. (Ausnahmen s.u.; Nächstgelegene Testmöglichkeiten in Rust & Herbolzheim)
Außerdem gilt, ab einem Alter von 6 Jahren, Maskenpflicht, wenn Sie sich nicht auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig))
Bei einem längeren Aufenthalt in den Apartments ist es notwendig, den Test nach 3 Tagen zu erneuern.
Trotz all dieser Einschränkungen freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
Ausgenommen von der Zugangsbeschränkung zum Innenbereich des Restaurants und der PCR-Testpflicht sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Beim Landratsamt Emmendingen erfahren Sie, welche Änderungen wann auf Sie zukommen können (Basis-, Warn-, und Alarmstufe bei bestimmter Hospitalisierungsinzidenz oder Auslastung der Intensivbetten; Aktuelle Zahlen).
3. November 2021
Liebe Gäste, seit Mittwoch, 3. November 2021, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Im Allgemeinen gilt…
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Für das Restaurant gilt…
Personen, die nicht nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten (s.u.), ist der Zutritt zum Innenbereich, mit Ausnahmen (s.u.), nur nach Vorlage eines max. 48 Std. alten, PCR-Testnachweises gestattet. Für den Außenbereich, unsere Terrasse, benötigen diese Personen einen tagesaktuellen, max. 24 Std. alten Antigen-Schnelltest. (Nächstgelegene Testmöglichkeiten in Rust & Herbolzheim)
Außerdem gilt im Innenbereich, ab einem Alter von 6 Jahren, Maskenpflicht, wenn Sie sich nicht an Ihrem Platz befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig))
Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Für die Apartments gilt…
Personen, die nicht nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten (s.u.), ist der Zutritt nur nach Vorlage eines tagesaktuellen, max. 24 Std. alten, Antigen-Schnelltestnachweises gestattet. (Nächstgelegene Testmöglichkeiten in Rust & Herbolzheim)
Außerdem gilt, ab einem Alter von 6 Jahren, Maskenpflicht, wenn Sie sich nicht auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig))
Bei einem längeren Aufenthalt in den Apartments ist es notwendig, den Test nach 3 Tagen zu erneuern.
Trotz all dieser Einschränkungen freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Restaurant und den Apartments.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Beim Landratsamt Emmendingen erfahren Sie, welche Änderungen wann auf Sie zukommen können (Basis-, Warn-, und Alarmstufe bei bestimmter Hospitalisierungsinzidenz oder Auslastung der Intensivbetten; Aktuelle Zahlen).
14. Oktober 2021
Liebe Gäste, seit Freitag, 15. Oktober 2021, gelten für unser Restaurant und unsere Apartments folgende Corona-Beschränkungen: (Über Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.)
Personen, die nicht nachweislich gegen das Coronavirus vollständig geimpft sind oder als vom Coronavirus genesen gelten, ist der Zutritt zum Innenbereich nur nach Vorlage eines tagesaktuellen, max. 24 Std. alten, Testnachweises gestattet. (Antigen-Schnelltests, keine Selbsttests! Nächstgelegene Testmöglichkeiten in Rust & Herbolzheim) Außerdem gilt im Innenbereich ab einem Alter von 6 Jahren Maskenpflicht, wenn Sie sich nicht an Ihrem Platz oder auf Ihrem Zimmer befinden. (Ausnahme: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig)) Bei einem längeren Aufenthalt in den Apartments ist es notwendig, den Test nach 3 Tagen zu erneuern.
Für den Außenbereich, unsere Terrasse, benötigen Sie keinen Test oder Nachweis. Die Abholung von Getränken und Speisen zum Mitnehmen (Take-away) ist, wie gewohnt, auch ohne besondere Einschränkung möglich.
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten allerdings nach wie vor.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
P.S.: Als gegen das Coronavirus vollständig geimpft gelten Personen mit einer Einfach- oder Zweifachimpfung, die älter als 14 Tage ist. Als vom Coronavirus genesen gelten Personen, deren Infektion mindestens 28 Tage bis maximal 6 Monate zurückliegt.
P.S.S.: Beim Landratsamt Emmendingen erfahren Sie, welche Änderungen wann auf Sie zukommen können (Basis-, Warn-, und Alarmstufe bei bestimmter Hospitalisierungsinzidenz oder Auslastung der Intensivbetten; Aktuelle Zahlen).
25. Juli 2021
Liebe Gäste, ab Montag, 28. Juni 2021, gelten bei uns im Restaurant und in den Apartments keine besonderen Corona-Beschränkungen mehr, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Emmendingen mind. 5 Tage unter 35 liegt. Das ist momentan der Fall und das bedeutet, Sie müssen nicht mehr getestet, geimpft oder genesen sein, um unsere thailändische Küche vor Ort, im Restaurant, zu genießen oder um in unseren Ferienwohnungen und Gästezimmern beim Europa-Park Rust zu übernachten. Sie müssen auch nicht mehr sonderlich darauf achten mit wem und mit wie vielen Personen Sie uns besuchen. Wir dürfen Sie wieder alle, ohne Ausnahme und Einschränkung, ganz herzlich begrüßen. Ebenso entfällt die Maskenpflicht, wenn Sie sich im Innenbereich des Restaurants nicht an Ihrem Platz befinden.
Die üblichen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten allerdings nach wie vor.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
P.S.: Was Sie alles bei den Inzidenzstufen von unter 10, 10 bis 35, 35 bis 50 und über 50 beachten müssen finden Sie sehr übersichtlich im Prospekt Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen (Stand: 26. Juli 2021).
7. Juli 2021
Liebe Gäste, seit Samstag, 15. Mai 2021, dürfen wir Sie wieder vor Ort, als Gäste, in unserem Restaurant und den Appartments begrüßen.
Geöffnet sind sowohl der Innenbereich als auch der Außenbereich unseres Restaurants. Die Appartments sind wieder für privat Reisende offen.
Wir können folgende Personen empfangen:
- Auf das Coronavirus negativ getestete Personen mit einem tagesaktuellen, max. 24 Std. alten Test. Wichtig:
- Keine Sebsttests, Testmöglichkeit nebenan!
- Ab 7.6.: Keine Testpflicht im Außenbereich, wenn 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Emmendingen mind. 5 Tage unter 35 liegt.
- Gegen das Coronavirus vollständig geimpfte Personen mit einer Impfung die älter als 14 Tage ist.
- Vom Coronavirus genesene Personen, deren Infektion mindestens 28 Tage bis maximal 6 Monate zurückliegt.
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Bitte denken Sie daran, Ihren negativen Test bzw. Ihren Impf- oder Genesungsnachweis mitzubringen, damit Sie diesen auf Nachfrage vorlegen können.
Die speziellen Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten aber nach wie vor.
Aufgrund der eingeschränkten Kapazität, welche die aktuelle Situation fordert, ist eine telefonische Reservierung für einen Aufenthalt bei uns im Restaurant erwünscht. (Tel.: +49(0)7643-9331212) Unseren Lieferservice werden wir nicht mehr anbieten. Die Abholung Ihrer Gerichte bei uns im Restaurant ist aber natürlich weiterhin möglich.
Über mögliche Änderungen bei der Öffnung werden wir Sie rechtzeitig informieren. Jetzt aber freuen uns zunächst einmal auf Ihren Besuch bei uns im Restaurant oder in den Appartments.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
23. April 2021
Liebe Gäste, wir hoffen, dass Sie, trotz der aktuellen Lage, gut und gesund in das neue Jahr gestartet sind. Der Form halber möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir auf jeden Fall noch bis Mitte Mai 2021 18. April 2021 (Stand: 23.3.2021) | bis Ende März 2021 (Stand: 5.3.2021) | 7. März 2021 (Stand: 22.2.2021) | Mitte Februar 2021 (Stand: 10.2.2021) | bis Ende Januar 2021 (Stand: 11.1.2021 weiterhin NUR unseren Abhol- & Lieferservice für unser Restaurant anbieten. Auch unsere Appartments bleiben bis dahin geschlossen (außer für Geschäftsreisende).
Wir bitten um Ihre Geduld, Zuversicht und Besonnenheit und bedanken uns für Ihr Verständnis und Vertrauen.
Bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team
5 Dezember 2020
Liebe Gäste, aus gegebenem Anlass bieten wir Ihnen, voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021, weiterhin NUR einen Abhol- und Lieferservice für unser Restaurant an. Auch unsere Appartments bleiben bis dahin auf jeden Fall geschlossen (außer für Geschäftsreisende).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Vertrauen.
Je nachdem wie sich die Lage entwickelt, werden wir sehen, wie es weitergeht. Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine angenehme Vorweihnachtszeit.
Bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team
27. Oktober 2020
Liebe Gäste, aus besonderem Anlass haben wir uns kurzfristig dazu entschlossen, unseren Urlaub, der eigentlich für die letzten zwei Novemberwochen geplant war, vorzuziehen.
Wir machen vom 29. Oktober 2020 bis zum 12. November 2020 Urlaub. Danach bleibt unser Restaurant und die Apartments weiterhin geschlossen. Voraussichtlich bis zum 30. November 2020. Ab dem 13. November 2020 (Abends) sind wir aber wieder mit dem Thai-Tawan EXPRESS, unserem Abhol- und Lieferservice, für Sie da.
Bis dann & bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team
28. September 2020
Liebe Gäste, ab Mittwoch, 30. September 2020, gilt die Maskenpflicht nun auch bei uns im Restaurant, wenn Sie sich nicht am Platz befinden (beim Betreten, auf dem Weg zum Tisch oder auf dem Weg zur Toilette). Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Ansonsten müssen wir Ihnen den Aufenthalt in unserem Restaurant verweigern.
Alle weiteren Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze gelten nach wie vor.
Wir bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.
Bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team
15. Mai 2020
Liebe Gäste, ab Dienstag, 19. Mai 2020, sind unser Restaurant mit Sonnenterrasse und die Apartments wieder für Sie geöffnet.
Der „Thai Tawan EXPRESS“, unser Abhol- und Lieferservice, wird auch weiterhin angeboten.
Öffnungs- bzw. Bestellzeiten:
Montag – Sonntag:
- Mittags: 11.30 – 14.30 Uhr (außer Monatgs & Samstags)
- Abends: 17.30 – 21.30 Uhr
WICHTIG!
Aufgrund der begrenzten Sitzplatzkapazität bei uns im Restaurant empfehlen wir für Ihren Besuch unbedingt eine Reservierung. Am besten telefonisch (Tel.: 07643 / 933 12 12).
Neben den allgemeinen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit, gelten bei uns für Sie außerdem noch weitere spezielle Kontaktbeschränkungs- und Hygienegrundsätze, die Sie auch bei uns am Restaurant als Aushang finden (z.B. Warten, bis Platz zugewiesen wird; Hände desinfizieren; 1,5 m Abstand halten; Kontakt vermeiden; usw.).
Von unserer Seite aus haben wir unsere Reinigungs- und Desinfektionsabläufe so angepasst, dass wir Ihnen eine sichere Umgebung bieten können. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Apartments.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bis dann!
Saiphet, Uwe & Team
Bestellzeiten (Take-away & Lieferservice)
Dienstag – Sonntag:
- Mittags: 11.30 – 14.30 Uhr (außer Samstags)
- Abends: 17.30 – 20.30 Uhr
14. April 2020
Liebe Gäste, unser Restaurant bleibt in der nächsten Zeit geschlossen. Sie können aber weiterhin, zu folgenden „Bestellzeiten“, Ihr Essen bei uns bestellen und „zum Mitnehmen“ (Take-away) selbst abholen.
Durch unseren neuen Lieferservice bringen wir Ihre Bestellung auch gerne zu Ihnen nach Hause. Gegen Barzahlung liefen wir kostenfrei in folgende Ortschaften: Rheinhausen, Weisweil, Rust, Herbolzheim, Ringsheim, Kenzingen, Kappel-Grafenhausen, Orschweier, Ettenheim, Altdorf und Ettenheimweiler.
Ab einem Wert von 35 € erhalten Sie zu Ihrer Bestellung GRATIS, eine Portion „Gebackene Banane mit Honig“
Bestellzeiten (Take-away & Lieferservice)
Di. – So.:
- Mittags: 11:30 – 14:30 Uhr (außer Samstags)
- Abends: 17:30 – 20:30 Uhr
Die Entscheidung, unser Restaurant nicht komplett zu schließen, ist uns nicht leicht gefallen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Bestellung.
Unsere Apartmets sind auch bis auf Weiteres geschlossen. Weiterhin gilt nach wie vor, dass die Stornogebühren für unsere Ferienwohnungen und Gästezimmer entfallen, falls diese vor dem 15. März 2020 bei uns gebucht wurden und der Aufenthalt in den Zeitraum vom 16. März bis 3. Mai 2020 fällt. (Dieser Zeitraum wird ggf. verlängert)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team
17. März 2020
Liebe Gäste, aufgrund der aktuellen Lage, ändern sich für die kommenden Tage die Öffnungszeiten unseres Restaurants.
Trotzt der schwierigen Zeit, freuen wir uns natürlich auf Ihren Besuch. Gleichzeitig möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass es vielleicht besser ist, wenn Sie Ihr Essen nicht bei uns im Restaurant zu sich nehmen. Alternativ können Sie es, wie gewohnt, zum Mitnehmen (Take-away) selbst abzuholen.
Öffnungszeiten:
- Di. – Sa.: 11:30 – 14:30 Uhr
- So.: 11:30 – 15 Uhr
- Mo.: Ruhetag
Die Stornogebühren entfallen für unsere Ferienwohnungen und Gästezimmer, falls diese vor dem 15. März 2020 bei uns gebucht wurden und der Aufenthalt im Zeitraum vom 16. März bis 30. April 2020 liegt. (Dieser Zeitraum wird ggf. verlängert) Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter 07643 / 933 12 12 oder info@thai-tawan.de.
Wir hoffen, dass sich die Lage so schnell wie möglich wieder entspannen wird.
Bleiben Sie gesund!
Saiphet, Uwe & Team